WAB-Kurse

WAB - Kurse (Weiter-Aus-Bildung)

Wer erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oderder Kategorie B (Personenwagen) einreicht, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für 3 Jahre auf Probe.

Innerhalb dieser 3 Jahre muss eine Weiterbildung (WAB-Kurs) besucht werden. Der Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises absolviert werden. Wer die Weiterbildung nicht absolviert, bekommt keinen unbefristeten Führerausweis und verliert die Fahrberechtigung.

Bei einem Entzug des Führerausweises während der Probezeit, wird sie um ein Jahr verlängert.Bei einem zweiten Entzug wird der Führerausweis annulliert.Frühestens ein Jahr nach der Begehung der Widerhandlung und nur mit einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten, kann ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis eingereicht werden. Und das Ganze beginnt von vorn!
Weitere Informationen findest Du hier:
Verkehrszentrum Tuggen
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